Manchmal gehen Gesetze und Nachrichten einfach unter. So zum Beispiel das „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“. Das wurde während der Fußball-WM verabschiedet – und ist einfach so an allen vorbeigegangen. Dieses Gesetz will die Archivierung des kompletten deutschen Internets regeln. Das ist kein Witz. Jedes Online-Medium, jede kleine Homepage, jedes Forum, einfach alles – ist verpflichtet seine Inhalte bei der Nationalbibliothek abzugeben. Oder zur Abholung bereitzustellen. Wer sich weigert, soll Ordnungswidrigkeitsstrafen bis zu 10.000 Euro zahlen.
Manchmal glaube ich, dass die Leute, die sich sowas ausdenken, so ganz und gar keine Ahnung über das haben, worüber sie Gesetze machen. Nun mag ja die Archivierung des Internets für die Nachwelt ein ehrenwertes Ziel sein – aber hallo, gehts noch, frage ich mich, wenn Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek postuliert: „Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht“. Abgesehen davon, dass es den Jockel einen feuchten Dreck angeht, was ich auf meiner passwortgeschützten Homepage schreibe, will ich doch erst mal sehen wie der Jockel mit seinen 21 Mitarbeitern und einem Budget von nicht einmal 3 Millionen Euros im Jahr diese Geschichte bewerkstelligen will. Viel Spaß!
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Bei mir ist das nicht untergegangen – habe auch drüber geschmunzelt. Als alter Print-HAse weiß ich ja, dass Zeitschriften und Bücher etc. immer bei denen abgeliefert werden müssen (fand die Adresse schon imme rsehr geil: Nationalbiblithek, Deutscher Platz 1, Leipzig). Aber bereits hier hinken die schwer hinterher. Als Verlag bekommt man Post, wo sie 2006 die Titel/Ausgaben für 2004 nachfragen. Insofern wird es ein harter Kampg gegen den guten alten „URL not found“ – bei dem Budget…. Wir müssen uns Sisyphos als einen glücklichen Menschen vorstellen (oder so ähnlich)