Golem berichtet, dass die Daten aus der Vorratsdatenspeicherung alleine zwischen Mai und Juli 2008 etwa 2.200 Mal in Ermittlungen genutzt wurden. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP geht natürlich nicht hervor, ob der Einsatz der Daten und der Grundrechtseingriff zum Ermittlungserfolg geführt hat.