Elena absägen und Verfassungsbeschwerde mitmachen

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Scheisse kann auch in schönen Namen verpackt sein. Genau so verhält es sich mit ELENA. Hinter dem Frauennamen versteckt sich das ELENA-Verfahren, der elektronische Entgeltnachweis. Was die Bundesregierung auf ihrer schnieken Seite unter dem Motto „Weniger Bürokratie, mehr Effizienz“ bewirbt, ist der nächste Datenschutzsupergau. Im Datensatz werden nicht nur Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse erfragt, sondern auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung sogar die Beteiligung an Streiks.

Hier ist die ganze Horrorliste, was ELENA zentral in Würzburg speichern wird:

  • Bruttoentgelt und Steuerklasse
  • Kinderfreibetrag
  • Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
  • Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und -name
  • Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
  • Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
  • Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, usw…)
  • Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
  • Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
  • Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Grund von Arbeitszeitänderungen
  • Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
  • Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
  • Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
  • Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
  • Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
  • Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen

Es ist noch gar nicht mal lange her, dass wir alle eine individuelle Steuernummer bekommen haben, anhand derer alle anderen Datensätze schön eingehängt und zusammengefasst werden können. Nun also noch ELENA obendrauf, man weiß ja nie wozu es gut ist…

Höchste Zeit also (mal wieder) eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Das Gericht wird, wie die Erfahrung zeigt, vermutlich nicht das Gesetz total kippen. Denn wie sagte Constanze Kurz doch so treffend: „In Karlsruhe ist die Freude nie ungetrübt“.

Dennoch lohnt es sich natürlich die schlimmsten Auswüchse des Gesetzes abzufedern. Foebud und der AK Vorratsdatenspeicherung haben hierzu zu eine Massenklage gestartet. Dort kann man bis zum 25. März kostenlos mitmachen. Mehr Informationen zu Elena gibt es in einem Flyer (PDF).

Und so gehts:

1. Füllen Sie die Formulare auf diesen Seiten aus.
2. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail. Klicken Sie den darin enthaltenen Link an.
3. Laden Sie die vorausgefüllte Vollmacht herunter.
4. Drucken Sie die Vollmacht aus und unterschreiben Sie diese eigenhändig.
5. Schicken Sie die Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresse.

Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.

Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist kostenfrei. Uns entstehen allerdings hohe Kosten. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen.

Eine Frage habe ich noch: Warum sind die Gewerkschaften eigentlich so leise bei diesem ganzen Elena-Kram? Gerade bei sowas erwarte ich ordentliche Aktionen mit Kartoffelsalat, Plastikwesten und Würstchen.

Foto: CC-BY-NC-SA RedJamJar

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