Kinderschutzbund droht Metronaut mit rechtlichen Schritten wegen Setzen von „falschen Links“

Der bayerische Landesverband des Deutschen Kinderschutzbundes, droht Metronaut mit rechtlichen Schritten. Im Zusammenhang mit dem Safer Internet Day 2008 hatte Metronaut einen satirischen Artikel veröffentlicht – und die Aussage des Kinderschutzbundes zum Safer Internet Day – „Ein falscher Klick und ganze Generationen von Kindern sind verdorben” – wörtlich genommen. Im Artikel wurden die Phrasen „Kinderschutzbund Bayern“ und „Deutscher Kinderschutzbund“ mit der Google-Suche nach „Porn“ und einem Sexshop verlinkt. Der Artikel verlinkte außerdem den „Interessenverband des Video- und Medienfachhandels Deutschland“ mit piratebay.org, usw.

In einer Mail von heute, 14:39 Uhr wurde der Metronaut-Redaktion nun eine Frist bis morgen, 12 Uhr gesetzt. Wenn bis dahin die Links nicht gelöscht oder korrigiert seien, werde man rechtliche Schritte einleiten, so die Pressestelle des Kinderschutzbundes.

Da wir gerade keine Lust und Muße haben uns dieser gerichtlichen Auseinandersetzung zu widmen, haben wir die Links gelöscht. Außerdem fanden wir es ja ganz nett, dass nicht gleich eine Abmahnung kommt, auch wenn wir davon ausgehen, dass die rechtlichen Schritte gegen uns eigentlich keine Chance haben.

Da es uns aber gehörig auf den Zeiger geht, wenn von außen in Inhalte unseres Blogs eingegriffen wird und wir es als Eingriff in die Meinungsfreiheit sehen, wenn man uns vorschreibt, welches Wort, wir mit welchem Link versehen sollen, würden wir uns freuen, in dieser Frage rechtliche Klarheit zu haben. Vielleicht kann ja der eine oder andere Rechtsanwalt mal etwas dazu schreiben.

  • Kann das Blog Netzpolitik gegen mich vorgehen, wenn ich statt auf netzpolitik.org auf fefe verlinke?
  • Muss ich Frank-Walter-Steinmeier mit seiner eigenen Homepage verlinken oder darf ich verlinken wohin ich will?
  • Wie sollen Blogger die Rechtmäßigkeit eines Links beurteilen können, wenn die verlinkte Seite nicht strafbar ist, aber nicht den Erwartungen des Klickenden (oder Verlinkten) entspricht?
  • Hat der Kinderschutzbund überhaupt etwas gegen uns in der Hand oder sind das hohle Drohungen?
  • Ist die gesetzte Frist von nicht einmal 22 Stunden überhaupt rechtlich zulässig?

10 Kommentare

  1. So Do Media says:

    Ich habe keine Ahnung, würde mich aber auch freuen, wenn es Aufklärung gebe.

  2. AndreasP says:

    Nur ein weiterer Beweis, dass der angebliche „Kinderschutzbund“ eine der widerlichsten Organisationen in Deutschland ist. Die sollten vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

  3. Niedermeyer says:

    Dieser Kinderschutzbund arbeitet doch nur zur Befriedigung der eigenen schwächelnden Persönlichkeit und der Befüllung der Säcke der Mitglieder der Funktionärskaste. Wer braucht diesen widerlichen Verein denn? Unsere Gesetze sind völlig ausreichend und wir benötigen auch keinen neuen JMStV

    Zu den Links: Wir unterscheiden in gewerblich und journalistisch. Im ersteren Falle greift das Wettbewerbsrecht und ein Link mit der Aufschrift „Tolle Rolex Uhren“, der zu Fakes oder Konkurrenzprodukten führt ist abmahnbar.

    Im journalistischen Bereich kann man hinter jeder Beschriftung jeden beliebigen Link setzen. Der geneigte Leser hat kein Recht auf Befriedigung einer Erwartungshaltung. Er kann das Blog ja mit Nichtbesuch bestrafen, dalls es ihn nervt. Ausnahme: Bezahlte Werbelinks und dem Aspekt Wettbewerbsrecht oder Schleichwerbung.

    Kommen wir nun zur Freiheit der Kunst. Satire darf fast alles und mit Sicherheit die Herstellung fehlender Kongruenz zwischen Link und Beschriftung. Es ist natürlich auch Freiheit der Kunst, falls einige Dickbrettbohrer von verbohrten Pseudoschutzeinrichtungen keinen Humor haben. Satire ensteht nicht durch den Lacher eines Einzelnen!

  4. Name (erforderlich) says:

    Wer eine solche E-Mail schreibt, der droht nur, geht aber nicht zum Anwalt. Oder er war schon da und der hat laut gelacht.

    Ein freundliches „leckt Euch selbst am Allerwertesten“ wäre die passende Antwort.

  5. Plor says:

    *Helen Lovejoy Maske aufsetz
    „Kann denn nicht ein einziges Mal jemand an die SEOs denken?“

  6. John F. Nebel says:

    Es gibt eine erste jursitische Einschätzung. Vielen Dank an die Kanzlei Ferner:
    http://www.ferner-alsdorf.de/2011/02/abmahnung-wegen-linksetzung/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/

  7. -tk- says:

    Der gesunde Menschenverstand sagt: Wenn ich nicht möchte, daß mein Name mit etwas verbunden wird, dann muss ich das nicht hinnehmen.

    Eine Verlinkung meines Vor- und Zunamens auf eine Pornoseite würde ich auch unterbinden lassen, da es rufschädigend sein könnte.

  8. daburna says:

    Mal abgesehen von der Fragwürdigkeit des „Abmahnens“ in diesem Fall, leistet der Kinderschutzbund (DKSB) in Deutschland einiges an ehrenamtlicher Arbeit und nicht nur Lobbyarbeit. Der DKSB betreibt an vielen Orten Eltern und Jugendtelefone, betreut Kinder und Jugendliche in seinen Einrichtungen. Für viele dieser Kinder ist es die letzte Chance bevor sie ins Heim müssen. Ich bin kein Mitglied des DKSB, war aber Zivi in so einer Einrichtung und muss das hier mal klarstellen, wenn schon so geflamet wird.

  9. wunderbarer Rindergarten!

  10. Alfred Alias says:

    Die rechtliche Einschätzung fand ich sehr interessant. Ich würde den Text gerne selber analysieren und bitte Herrn Nebel deshalb darum den Text mit den Links hinter den jeweiligen Textstellen wieder online zu stellen. Oder ist das schon passiert. Im Kontext, und ohne die Verdienste des DKSB schmäler zu wollen, finde ich stellt der Text eine wichtigen Beitrag zur Diskussion um frei Meinungsäußerung dar. Nach diesem Beitrag erst Recht.

    Um die „Kriegskasse“ zu erhöhen sollte man sammeln und die Angelegenheit vor Gericht durchfechten.

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