Als am 19. Februar zehntausende Menschen gegen Nazis in Dresden protstierten, ließ die Polizei über viereinhalb Stunden die gesamten Handy-Verbindungsdaten großräumig mitschneiden und wertete diese aus. Betroffen von der mit großer Sicherheit rechtswidrigen Maßnahme waren nicht nur etwa 12.000 Funkzellen-Anwohner, sondern auch tausende Demonstranten. Die Staatsanwaltschaft Dresden begründet diese massive Grundrechtsverletzung mit einer Anzeige wegen schwerem Landfriedensbruch.
Die Polizei nutzte die Daten auch für weitere Ermittlungen, z.B. gegen Menschen, deren Personalien sie aufgenommen hatte. Zum Beispiel gegen einen Mitarbeiter der Linkspartei, wie die taz berichtet. Auch wurden Verbindungsdaten vom Grünen-Abgeordneten Christian Ströbele erfasst und tauchten in Ermittlungsakten auf.
Die von Polizei und Staatsanwaltschaft Dresden benutzte Funkzellenauswertung ist dazu geeignet, zu erfassen, wer wann wo auf einer Demonstration war. Sie greift in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein, da sie geeignet ist, genaue Profile von Demonstranten zu erstellen und deren Anwesenheit auf Demonstrationen zu bestätigen. Auch scheint die gemachte Verbindung zwischen Personalienfeststellung und Zuordnung dieser zum Handy als rechtlich äußerst fragwürdig, gerieten doch hunderte in Polizeikontrollen und erhielten Platzverweise. Der Vorfall von Dresden zeigt einmal mehr, dass Strafverfolgungsbehörden alle Mittel, die ihnen zur Verfügung stehen auch absolut unverhältnismäßig nutzen. Es ist also mehr als angebracht, die Funkzellenauswertung schnellstmöglich einzuschränken oder ganz zu verbieten. Die Beschränkung auf schwere Straftaten reicht anscheinend nicht aus, wenn ein Fall von Landfriedensbruch als Begründung reicht, tausende Menschen zu überwachen und diese Überwachungsmaßnahmen dann in Ermittlungen gegen alle möglichen Leute einfließen.
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Darüberhinaus belegt Deutschland lt. einer Studie schon Platz 10 weltweit, bei den Elektronischen Polizeistaaten!