Am Rande der 1-Jahresbilanz des elektronischen Personalausweises wurde schon von der nächsten Generation geschwärmt: so wird „ein DNA-Sensor in der Ausführung als Micro-TAS-Chip (micro total analysis-System) mit subkutaner Probeentnahme bereits erprobt. Die Speicherung und DNA-Überprüfung könnte im hoheitlichen Teil des nächsten „neuen“ Personalausweises die Rasterfahndung und Vorbereitung einer DNA-Reihenuntersuchung entscheidend erleichtern, hieß es unter Verweis auf Polizeiwünsche.“ Und Polizeiwünsche vertragen sich ja erfahrungsgemäß immer prima mit Grundrechten.