Der CCC hat ein wissenschaftliches Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht zugespielt bekommen, das sich detailliert mit der Frage der angeblichen „Schutzlücke“ durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 beschäftigt. Es kommt zum Schluss, dass die VDS nicht nötig ist.