Der Bundesinnenminister geht in die Vollen: wenn es nach ihm geht, soll im neuen Gesetz für ein halbes Jahr anlassunabhängig gespeichert werden
- wann wer mit wem am Telefon kommuniziert hat
- welche Geräte dabei genutzt wurden
- in welcher Funkzelle man dabei war
- wann wer mit wem gemailt hat
- welche IP dabei genutzt wurde
- welche IP bei jedem einzelnen Abruf eines Postfachs genutzt wurde
Und natürlich bei jeder Internetverbindung, wann wer welche IP hatte. Das alles ein halbes Jahr lang.
Dem gegenüber steht der Vorschlag von Bundesjustizminsiterin Leutheusser-Schnarrenberger, für eine Woche anlassunabhängig zu speichern, wer welche IP hatte. Wenn eine Straftat vorliegt, sollte dann eingefroren werden können, also die Speicherfrist verlängert werden.
Das geht dem Innenminister und all den anderen Hardlinern nicht weit genug.
Netzpolitik ist ein Katalog mit den Straftaten zugespielt worden, bei denen eine Nutzung der Daten zulässig ist. Dazu schreibt Netzpolitik:
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde mal mit dem internationalen Terrorismus begründet. Der taucht nur noch in einem Absatz zum Verfassungsschutz auf, zusammen mit Extremismus. Ansonsten dürfen die Datenberge nicht nur für den riesigen Katalog in § 100 a Abs. 2 der Strafprozessordnung verwendet werden, sondern auch bei “mittels Telekommunikation begangen” Straftaten. Insgesamt sportliche 33 Straftaten umfasst die Auflistung. Dazu kommen noch Gefahrenabwehr und die Aufgaben der Geheimdienste. Und sogar Ordnungswidrigkeiten!
Leider bleibt jetzt nur noch die Hoffnung auf die Standfestigkeit der FDP. Das ist nicht gerade viel.
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