Mareike Peter hat sich beim Polizeipräsidenten in der BZ für das „Arschloch“ entschuldigt, hält aber den Vorwurf, dass er rassistische Praxen in der Polizei befürworte aufrecht. In der gesamten Diskussion und unserem Artikel von gestern ist bislang untergegangen, auf welche Aussage des Polizeipräsidenten sich der Vorwurf denn stützt.
Es ist folgende und sie ist als Mitschnitt (ab 1:45 h) hier verfügbar. Dort antwortet Polizeipräsident Kandt auf die Frage des MdA Höfinghoff („Wird die Berliner Polizei in Zukunft Racial Profiling als adäquates Hinweisgebungverfahren betrachten, Menschen zu kontrollieren? „):
Kleines Stichwort Racial Profiling. Sie sprechen sicherlich auf den Beschluss des OVG Koblenz an. Eine missliche Sache. Im Bundespolizeigesetz ist nunmal dieser Paragraf 22 1 A drin, indem man eben dort wo illegale Immigration vermutet werden kann aufgrund von polizeilichen Erfahrunsgwerten, man auch kontrollieren kann. Da gibt es eben Erfahrungswerte, wenn ich nun mal, das ist ja denke ich wenig überraschend, mal die Berliner Lage sehe, haben wir solch eine illegale Immigration auf den Flughäfen, wo wir genau wissen, dass bestimmte Linien vorzugsweise von geschleusten Migranten genutzt wird. Wenn wir dann ein Profiling haben, OK, hier kommen vorzugsweise Iraker, Afghanen oder andere aus dem Nahen Osten, dann macht es wenig Sinn jemanden zu kontrollieren, der von dem äußeren Erscheinungsbild, der Bekleidung, dem Gepäck, das er mitführt, so ganz typisch deutsch ist. Da wird man doch eher einen kontrollieren, der nicht so deutsch aussieht. Das ist einfach eine Frage der Lebenserfahrung, der Erfolgswahrscheinlichkeit und die Kollegen haben schon im Laufe der Jahre ein polizeiliches Auge entwickelt, um ein Gefühl zu haben, wo sie Erfolg haben könnten und wo nicht. Ich denke, dass ist schon irgendwo schlicht polizeiliches Handwerk und hat nichts mit Rassismus oder anderen Dingen zu tun.
Die Antwort mag angesichts des konkreten Flughafenbeispiels nicht so dramatisch klingen, doch Racial Profiling findet natürlich nicht nur am Flughafen statt und ist natürlich auch nicht nur auf Bundespolizeigesetzparagrafen 22 beschränkt. Genauso könnte der Polizeipräsident mit dem Betäubungsmittelgesetz argumentieren und dann die Erfahrunsgwerte der Polizisten, dass man ja an einem bestimmten Ort immer schon Araber, Schwarze, Türken, Wenauchimmer mit Haschisch erwischt habe – und deswegen natürlich diese vermehrt kontrolliere.
Kandt versteht nicht, was das Problem an der rassistischen Variante von „Wir kennen unser Pappenheimer“ ist: durch sie geraten bestimmte vom „Polizeilichen Auge“ ausgewählte Menschen aufgrund äußerer Merkmale häufiger in den Fokus polizeilicher Maßnahmen. Gerade bei der Polizei, die immer wieder wegen Rassismus in die Kritik gerät, sind diese Vorverurteilungmuster und selektiven Auswahlkriterien besonders problematisch. Es gibt gute Argumente gegen Racial Profiling – der Berliner Polizeipräsident aber verteidigt diese Vorgehensweise als „schlichtes polizeiliches Handwerk“ und sieht darin keinen Rassismus.
Das ist der eigentliche Skandal an der Sache.