Vor etwa zwei Monaten schrieb ich an dieser Stelle über die geplante Neuordnung der EU-Dienstleistungskonzessionsrichtlinie (Was für ein Wort…) und die möglichen Folgen für Stadtwerke und Trinkwassersektor in Deutschland. Mittlerweile ist erfreulicherweise Bewegung in die Sache bekommen. Beginnend mit dem in meinem Beitrag verlinkten Beitrag in der ARD-Sendung „monitor“ erreichten die Pläne der EU-Kommission eine größe Öffentlichkeit und mehr Aufmerksamkeit. In vielen Zeitungen ist seitdem darüber geschrieben worden, die Satiresendungen „heuteshow“ und „Neues aus der Anstalt“ befassten sich mit dem Thema. Trotzdem hat der zuständige Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlamentes dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Lediglich die Grünen und einzelne Sozialisten stimmten gegen den Vorschlag. Noch ist offen, wie es mit der Richtlinie weitergeht, ob und wann sie im Plenum des EU-Parlamentes behandelt wird.
Aber: Die Europäische Bürgerinitiative „Right to water“, für die ich im letzten Beitrag zum Thema fleißig Werbung machte, hat von der wachsenden Aufmerksamkeit profitiert und am gestrigen Tag die 1 Million Schallgrenze überschritten. Was bedeutet das konkret: Sollte sich nach einer Prüfung der Unterschriften herausstellen, dass in mindestens sieben Mitgliedsländern der Europäischen Union genug Unterschriften abgegeben wurden, muss sich die EU-Kommission mit dem Thema der Petition auseinandersetzen. (Hier die Liste der Mindestzahl von UnterzeichnerInnen pro Mitgliedsstaat)
Wie geht es jetzt weiter? Die Initiative wird der Kommission vorgelegt. Drei Monate nach Vorlage der Initative muss die EU-Kommission VertreterInnen der Initiative einladen, um diesen die Möglichkeit zu geben, die Thematik genauer zu erläutern. Die InitiatorInnen haben das Recht, ihre Initiative im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Parlament vorzustellen. Zudem ist die Kommission verpflichtet, innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abzugeben. Leider bedeutet dies nicht, dass die Kommission dann auch automatisch einen offiziellen Rechtsakt vorschlagen muss. Sprich: Es kann auch sein, dass gar nichts passiert. Daher muss der öffentliche Druck auf jeden Fall aufrecht erhalten werden.
Da dies die erste Europäische Bürgerinitiative ist, die überhaupt über die „Stimmschwelle“ springt (das Verfahren ist noch ziemlich neu), lässt sich auch nicht voraussehen, was damit passiert und wie es mit den Forderungen der Initiative „Recht auf Trinkwasser“ weitergeht. Es bleibt auf jeden Fall spannend.
Keine Privatisierung der Wasserversorgung!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wasser ist ein öffentliches Gut, keine Handelsware………..
Was soll den noch alles Versteuert werden.
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp?id=213&url=%2Fna%2Fna%2Ffraktion.form&controller=fraktion leider sieht das unsere, vom Volk gewählte, Regierung andes.