Chronologie der Netzpolitik-Affäre

Foto: CC-BY Daphne Cholet

Weil von allen Seiten Nebelkerzen geworfen werden, versuchen wir mal eine Chronologie des Netzpolitik-Verfahrens zu rekonstruieren. Sie beruht auf zahlreichen Presseberichten, Aussagen aus der Bundespressekonferenz und ursprünglich dem Artikel „Skandalstück mit vier Darstellern“ in der Süddeutschen. Die Daten in den Presseartikeln variieren leicht, wir übernehmen das plausibelste Datum und kennzeichnen das. In kursiver Schrift werden Aussagen gekennzeichnet, die unwahr, widersprüchlich oder missverständlich sind und/oder sich ggf später als so herausgestellt haben. Details, Daten, Korrekturen, Hinweise (mit Quellenangabe) könnt ihr gerne in den Kommentaren hinterlassen oder per Mail an schreiben (ett) metronaut (punkt) de zusammentragen, wir aktualisieren dann.

Außerdem hat Correctiv ein Recherche-Projekt zum Fall gestartet – da werden genau die richtigen Fragen gestellt.

Update:
Ab jetzt bearbeiten wir mit Correctiv zusammen die Chronologie des Landesverrats. Hierzu gibt es auch eine Timeline zum Durchklicken:

Update 2: Die schriftliche Chronologie hier unterhalb hat den Stand 10. August 2015, die gemeinsame Chronologie mit Correctiv ist aktueller.

Oktober 2014
Mitte Oktober 2014 schickt Kanzleramtschef Peter Altmeier den Obleuten im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages einen Brief mit dem Betreff.: „Weitergabe von eingestuften Informationen der Bundesregierung an Pressemedien“. Darin droht er mit Strafanzeigen. Unter anderem bezieht er sich dabei auf Artikel, die im Spiegel und bei Netzpolitik.org erschienen sind – auf Basis von geheimen Infos.

November 2014
Ende 2013 ist Klaus-Dieter Fritsche aus dem Innenministerium in das Kanzleramt gewechselt. Dort ist er seitdem Geheimdienstkoordinator. Im November 2014 sagt er im Vertrauensausschuss des Bundestages, die Bundesregierung werde wegen Geheimdienstverrates Anzeige erstatten. Wann und wie und gegen wen bleibt offen.

25. Februar 2015
Veröffentlichung „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“ auf Netzpolitik.org

25. März 2015:
Bundesamt für Verfassungsschutz reicht Anzeige beim Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA) Berlin ein. Der Name Beckedahl ist in der Anzeige vorhanden. (SZ.de). Laut taz ist die Anzeige mit Staatssekretärin Emily Haber im Innenministerium abgestimmt, de Maizière wurde laut eines Sprechers nicht über Anzeige informiert (ZDF). Spiegel.de berichtet, dass auch das 9-köpfige Vertrauensgremium des Bundestages in der Anzeige genannt sei.

Anfang April 2015
Das Berliner LKA legt die Anzeige dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Prüfung vor. (SZ.de)

15. April 2015
Veröffentlichung „Geheime Referatsgruppe: Wir enthüllen die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung“ auf Netzpolitik.org

16. April 2015
Verfassungsschutz schickt die zweite Strafanzeige an das LKA. Diesmal tauchen die Namen Beckedahl und Meister auf. (SZ.de).  Laut taz ist die Anzeige mit Staatssekretärin Haber im Innenministerium abgestimmt. Spiegel.de berichtet, dass auch das 9-köpfige Vertrauensgremium des Bundestages in der Anzeige genannt sei. Wörtlich heißt es außerdem: „Das Blog Netzpolitik.org wird von einer Person namens Markus Beckedahl betrieben. Der Artikel ist von einer Person namens Andre Meister verfasst.“ Nach Informationen des Spiegels sei das „gegen Unbekannt“ nur in der Betreffzeile des Schreibens aufgetaucht, als Verantwortlicher des Schreibens werde „unter allen rechtlichen Gesichtspunkten“ Verfassungsschutzchef Maaßen genannt. In der von Netzpolitik.org am 10. August veröffentlichten Anzeige ist zu sehen, dass das BfV mit dem LKA Berlin am Tag der Anzeige telefonierte.

21. April 2015
Ein bislang ungenannter Mitarbeiter des Generalbundesanwaltes (GBA) informiert am Rande einer Besprechung Vertreter des Justizministeriums mündlich über die an das LKA Berlin gerichteten Strafanzeigen des BfV, sowie darüber, dass der GBA einen Prüfvorgang eingeleitet hat. Der Mitarbeiter sagte auch, dass zwei Journalisten von der Anzeige betroffen seien. Eine förmliche Unterrichtung über die Einleitung eines Prüfvorgangs erfolgte laut Ministerium nicht. In der Folge will das Ministerium den Mitarbeiter des GBA auf die Brisanz des Vorgangs hingewiesen und eine sorgfältige Prüfung im Hinblick auf die Pressefreiheit angemahnt haben. Justizminister Heiko Maas sei danach – zu einem bislang ungenannten Zeitpunkt – informiert worden.

im April 2015

  • Das LKA Berlin leitet die zweite Anzeige weiter zum Generalbundesanwalt
  • Der Generalbundesanwalt bittet den Verfassungsschutz um ein Behördengutachten
  • Das Justizministerium erfährt vom Vorgang und rät – nach eigener Aussage – von einem Ermittlungsverfahren gegen Beckedahl und Meister ab
  • Das Kanzleramt hat von der Anzeige gegen Unbekannt erfahren (ZDF) – und unternimmt nichts. Von den Ermittlungen gegen Journalisten will das Kanzleramt erst aus den Medien erfahren haben.

April oder Mai 2015
Ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maiziere räumte am 6. August 2015 gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio ein, dass auch das Gutachten aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an zwei Fachabteilungen im Ministerium weitergeleitet wurde. In diesem Gutachten begründet das BfV auf Anfrage des LKA Berlin, warum es bei der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente durch Netzpolitik.org den Verrat von Staatsgeheimnissen und damit die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gegeben sieht. (tagesschau.de)


4. Mai 2015
VS-Chef Maaßen hält seine „Sturmreif“-Rede. Dort heißt es: „Es ist ein Skandal, wenn z. B. der geheime Wirtschaftsplan des Bundesverfassungsschutzes sowie geheime Zusatzinformationen hierzu von den Medien abgedruckt und von einem Bundestagsabgeordneten kommentiert werden.“ (Dokumentation der Rede auf verfassungsschutz.de)

5. Mai 2015
Die Verfassungsschützer schicken ein Behördengutachten an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. In dem Schreiben werden die angeblichen Auswirkungen der Veröffentlichungen von Netzpolitik.org als schwere Beeinträchtigung der Arbeit des Verfassungsschutzes geschildert. Das Fazit: Die Blogger hätten ein Staatsgeheimnis nach Paragraph 93 des Strafgesetzbuches veröffentlicht. Laut taz soll das Gutachten am 5. Mai zum Generalbundesanwalt geschickt worden sein. Der SZ liegt das Gutachten spätestens am 4. August vor, und veröffentlicht Einzelheiten: Das zehnseitige Gutachten ist von einem Herrn Müller vom BfV verfasst, der urteilt, dass es sich bei den Beiträgen von netzpolitik.org um ein „Staatsgeheimnis im Sinne des Paragrafen 93 ff“ des Strafgesetzbuches handele. „Insbesondere ausländische Nachrichtendienste“ könnten „weitreichende Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Möglichkeiten des BfV in sachlicher, finanzieller und personeller Hinsicht ziehen“. Dies wird auch damit begründet, dass einer der Artikel ins Englische übersetzt wurde.

13. Mai 2015
Generalbundesanwalt Range leitet Verfahren gegen Markus Beckedahl, Andre Meister und Unbekannt ein

19. Mai 2015
Range schickt Information an Bundesjustizministerium ab (taz)

20. Mai 2015
Der Verfassungschutz (BfV) stellt eine dritte Anzeige wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat. Diesmal geht es um einen vertraulichen Bericht zum Tod des V-Mannes Corelli. Der 39-jährige frühere Neonazi aus Sachsen-Anhalt hatte für den BfV gearbeitet – und war überraschend gestorben. Die SZ hatte über den Fall berichtet.

27. Mai 2015
Das Schreiben des Generalbundesanwaltes geht beim Justizministerium ein. Darin steht, dass Ermittlungen gegen Markus Beckedahl, Andre Meister und andere eingeleitet worden sind. Das Ministerium gibt an, vorab nicht davon unterrichtet worden zu sein, dass Ermittlungen aufgenommen werden sollen. Nach dem Schreiben versuchen Mitarbeiter des Justizministers auf Arbeitsebene und durch die Staatssekretärin in mehreren Gesprächen gegenüber dem GBA Vorbehalte gegen das Verfahren zu machen – sagt das Ministerium.

Dazwischen:

  • Bundesjustizministerium behauptet, dass es Generalbundesanwalt vor Verfahren gewarnt habe. Justizstaatssekretärin Stefanie Hubig habe mit Range am Rande von Sitzungen geredet. Generalbundesanwalt hat keinen Aktenvermerk, erinnert sich nicht an heftige Interventionen des Justizministeriums.
  • Das BKA wird mit den Ermittlungen beauftragt

19. Juni 2015
Generalbundesanwalt beauftragt externen Gutachter zur Beurteilung des Vorliegens eines Staatsgeheimnisses (Tagesschau.de).

23. Juni 2015
Das Bundeskriminalamt sendet Bericht an Innenministerium, dass es vom Generalbundesanwalt (GBA) mit den konkreten Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats beauftragt worden sei (tagesschau.de). SZ.de spricht vom 23. Mai und dass es sich um einen regelmäßigen Bericht des BKA handelte. Die Nachricht sei nach Angaben des Innenministeriums in der Fachabteilung geblieben.

4. Juli 2015
Der Deutschlandfunk berichtet, dass es Verfahren wegen Veröffentlichungen auf Netzpolitik.org gäbe. Das Verfahren richte sich nicht gegen die Journalisten, berichtet das Medium.

30. Juli 2015
Um die Verjährung zu verhindern (taz), teilt  die Bundesanwaltschaft den Bloggern mit, dass gegen sie ermittelt wird. Das Schreiben mit Datum vom 24. Juli erreicht Netzpolitik.org. Das Ermittlungsverfahren löst eine Welle der Empörung und der Kritik aus.

31. Juli 2015

  • Generalbundesanwalt Range teilt der FAZ mit, das Ermittlungsverfahren „ruhen“ zu lassen und will von „nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen absehen“. In dem Ermittlungsverfahren sei zunächst die Frage zu klären gewesen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt. Dazu wurde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt. „Bis zum Eingang des Gutachtens wird mit den Ermittlungen innegehalten“. Diese Ankündigung Ranges wird weithin als Nebelkerze rezipiert. Ranges Gutachter befindet sich übrigens im Urlaub, kommt später raus.
  • Heiko Maas kündigt an, dass Justizministerium eigenes Gutachten („Quasi-Gutachten“) anfertigen lassen will. Dieses soll am 6. August fertig sein und spätestens am 7. August vorgestellt werden. Es soll zum Ergebnis kommen, dass es sich in dem Netzpolitik-Fall nicht um Landesverrat gehandelt habe.
  • Das ZDF berichtet, dass auch das Innenministerium frühzeitig eingeweiht war. So informierte Hans-Georg Maaßen (wann?) den zuständigen Abteilungsleiter sowie die Staatssekretärin Emily Haber im Ministerium. Diese leitete – nach eigenen Aussagen – die Informationen nicht an Innenminister Thomas de Maizière (CDU) weiter. Das Innenministerium behauptet laut Informationen der SZ, dass es nur gewusst habe, dass es um Dienstgeheimnisse ging und nicht um Ermittlungen gegen Journalisten. Verfahren gegen Journalisten habe man nicht gewollt. Diese Aussage steht mittlerweile im Widerspruch zu dieser Korrektur vom 6. August, in der eingeräumt wird, dass man über Ermittlungen und BfV-Gutachten im Innenministerium Bescheid wusste.
  • Nach Ansicht von Heiko Maas wird in einem Gespräch mit Range vereinbart, dass der Gutachtenauftrag von Ranges externen Gutachters zurückgenommen wird. Dem widerspricht dieser Bericht des Focus vom 7. August: „Die Aussage von Maas, das Ministerium habe sich bereits am vergangenen Freitag mit Range auf die Rücknahme eines externen Gutachtens über verratene Verfassungsschutz-Papiere geeinigt, sei frei erfunden, berichtet FOCUS unter Berufung auf das Umfeld des entlassenen Chefermittlers. Justiz-Staatssekretärin Stefanie Hubig habe Range vielmehr massiv unter Druck gesetzt und am Freitag vergangener Woche gedroht: „Binnen einer Stunde stellen Sie die Sache ein. Sonst fliegen Sie raus.“ Das Justizministerium dementiert die Drohung. (Welt.de)

1. August 2015
Bundesweit Demonstrationen für Grundrechte und Pressefreiheit in Berlin (1300-2500 Menschen je nach Quelle), Frankfurt (50-100), München (50-100) und Karlsruhe (50-100).

2. August 2015

  • Verfassungsschutz-Chef Maaßen äußert sich über die Bild am Sonntag. Dort wird der Eindruck erweckt, dass Maaßen nur gegen „Unbekannt“ angezeigt habe. Auch ein Sprecher des Verfassungsschutzes verlautbarte, dass sich die Anzeigen gegen Unbekannt richteten. (dpa)
  • Der Generalbundesanwalt veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der gesagt wird, dass Verfassungschutz-Chef Maaßen die Journalisten bewusst anzeigte. In der Pressemitteilung heißt es: „Bereits bei der Einleitung des Ermittlungsverfahrens am 13. Mai 2015 hat Generalbundesanwalt Range angewiesen, dass mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit keine Maßnahmen gegen die in den Strafanzeigen des BfV namentlich genannten Journalisten ergriffen werden.“ Die Pressemitteilung zeigt auch, dass Ranges Ankündigung vom 31. Juli ein Aufwärmen alter Verfahrensweisen ist.
  • Die SZ berichtet in ihrem Artikel, dass Maaßen bewusst die Journalisten von Netzpolitik angezeigt hat.

3. August 2015

  • Merkel und de Maizière gehen auf Distanz zum Generalbundesanwalt und bezweifeln Landesverrat-Verfahren (zeit.de).
  • Range telefoniert mit externen Gutachter, der sich im Urlaub befindet, und lässt sich die Einschätzung geben, dass mindestens eines der Dokumente von Netzpolitik ein Staatsgeheimnis sei.
  • Auf der Bundespressekonferenz sagt der Sprecher des Innenministeriums, Plate: „Mir wäre nicht bekannt, dass irgendjemand im Ministerium vorher gewusst hätte, dass Ermittlungen im Bereich des GBA laufen.“
  • Nach Informationen des Focus vom 7. August 2015 hat das BKA die Ermittlungen des Generalbundesanwalts behindert. Im Artikel heißt es: „Als Bundesanwalt G. am Montag dieser Woche den zuständigen BKA-Abteilungsleiter angerufen und sich nach dem Fortgang des Verfahrens gegen den Blog „netzpolitik.org“ erkundigt habe, bekam er laut FOCUS vom BKA-Mann die Antwort: „Ich kann Ihnen nichts sagen.“ Der leitende Beamte für Spionage- und Verratsdelikte habe sich auf eine Anweisung von BKA-Präsident Holger Münch berufen, der federführenden Bundesanwaltschaft keine Infos zu der Verratsermittlung gegen „netzpolitik.org“ und zwei Blogger zu geben.“


4. August 2015

  • 9:30 Uhr: Generalbundesanwalt attackiert Justizminister (Pressemitteilung) und wirft Maas einen „unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“ vor
  • 18:15 Uhr: Justizminister versetzt Generalbundesanwalt in den Ruhestand (BMJV.de), Merkel stimmte dem zu (Zeit.de)
  • Die SZ zitiert aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes, das unter einer hohen Geheimhaltungsstufe steht

5. August 2015

  • Union und SPD lehnen eine Sondersitzung des Rechtsausschusses ab, sie soll erst im September stattfinden (taz)
  • Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Netzpolitik.org eine „Strafvereitelung im Amt“ im Justizministerium (Tagesspiegel)
  • de Maizière stellt sich vor Verfassungsschutz-Chef Maaßen, er ließ erklären“dass bis hoch zum Minister das Bundesinnenministerium der Auffassung ist, dass Herr Maaßen korrekt gehandelt hat“ berichtet die SZ. Dort heißt es weiter: „Es ist zwar richtig, dass sich die Anzeigen gegen unbekannt gerichtet haben. Allerdings werden in der Begründung der Anzeigen nur zwei Namen erwähnt: die der beiden Netzpolitik-Blogger. Das Gutachten des Bundesamtes befasst sich sogar ausschließlich mit dem Blog.“ Merkel vermied hingegen eine Parteinahme für Maaßen.
  • Die Grüne Bundestagsfraktion stellt eine kleine Anfrage an die Bundesregierung, um aufzuklären, warum der Verfassungsschutz derart aggressiv gegen unliebsame Veröffentlichungen vorgegangen ist. Unterschrieben hat die Anfrage unter anderem die grüne Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt.

6. August 2015

Sprecher des Innenministeriums korrigiert bisherige Darstellung: Ministerium war umfassend informiert, wusste von Ermittlungen gegen Journalisten und kannte das Verfassungsschutz-Gutachten (tagesschau.de)

10. August 2015
Der Generalbundesanwalt stellt die Ermittlungen ein. In der Pressemitteilung heißt es: „Er geht mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt.“

12 Kommentare

  1. André says:

    Merkel hat die Ermittlungen gegen @SZ geblockt und dem #GBA dafür @netzpolitik als Example zum statuieren gegeben. #Landesverrat #Pressefreiheit.

    Das hin und her der kleinen Geister ist doch die Nebelkerze.

  2. André says:

    Davon abgesehen ist es egal, Merkel ist doch die Chefin die alles vergeigt und wieder nicht gehen wird, sondern nochmal kandidieren will.

    • John F. Nebel says:

      Wir hätten hier lieber mit Quellen belegte Fakten als Wutbürger-Style. Danke.

      • André says:

        Hm…entspricht aber schon den Tatsachen, ist vielleicht nicht geformt in die politische Länge gezogen…

        Wann was war ist doch belegt, das vorher gegen SZ ermittelt wurde auch.

        Die zweite Antwort ist die Tatsache in sich.

        Danke

  3. André says:

    -nimm das offensichtlich schlimmste was Dir einfällt
    -es muss plump sein
    -das multipliziere mit 10
    Dann weist du was Sie alles anstellen um die Pressefreiheit einzuschränken.

    „Tilo Jung fragte mal nach dem Zusatz bei der neuen Vorratsdatenspeicherung.

    Antwort BPK: ‚Journalisten sind ausgenommen, da wird nur nach dem Whistleblower getrachtet‘ ja die Journalisten werden direkt angezeigt damit man dann Trojaner – Schnorcheln – etc durchführen kann.
    Und um so an den Whistleblower ranzukommen.“
    Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist lässt er die Anzeige zustellen…hallo zähle doch mal eins und eins zusammen.

    Muss man hier auch erst alles ausführlich lammentieren um des Unterhaltungswillen.
    Überall wird diskutiert, 500 Zeilentexte, mit 70 Quellen und was kommt am Ende raus.
    Wow wie gut habe ich das formuliert und wieviel Fremdwörter habe ich eingebracht.
    Ob man was erreicht, diese Frage stellt sich niemand.

    Ich nenne es eher Fefestyle: auf den Punkt, klare Aussagen, nicht mehr als nötig und ein wenig Frust.

    Sollte nicht mal was passieren?

  4. christa says:

    Hi John, danke für diese ausführlich und übersichtliche Recherche. Habe die Dinge im Urlaub nur mit einem halben Auge mit schlechten Internet irgendwann nicht mehr überblicken können. Nun fühle ich mich wenigstens faktisch uptodate ;). Thx!

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