Der AK Vorrat hat heute in einer Pressemitteilung ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung gefordert:
Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, welche die verdachtslose Aufzeichnung von Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten aller 500 Mio. Europäer vorsieht, ist die tiefgreifendste und unbeliebteste Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der EU.
Die EU solle ihr Vorratsdaten-Experiment daher sofort abbrechen und den völlig unverhältnismäßigen Zwang zur Totalspeicherung aller Verbindungsdaten von 500 Mio. Europäern durch ein Verfahren zur gezielten Aufbewahrung der Daten Verdächtiger ersetzen, so der AK Vorrat weiter.
In Anbetracht des unzulänglichen Kommissionsberichts veröffentlichen wir heute eine eigene Bilanz der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (PDF). Daraus geht hervor, dass eine ungezielte und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung von Kontakten, Bewegungen und Internetkennungen schädliche Auswirkungen auf vielfältige Bereiche der Gesellschaft hat (z.B. Kontakte zu Beratungsstellen, Ärzten, Rechtsanwälten, Betriebsräten, Psychologen und Journalisten) und Datenpannen und -missbrauch begünstigt. Die Ziele der Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen und Verfolgung von Straftaten lassen sich auch ohne flächendeckende Speicherung aller Verbindungdaten erreichen. Eine anlasslose Speicherung aller Standortdaten und Verbindungsdaten ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte aller Bürger auf Achtung ihrer Privatsphäre, der Vertraulichkeit ihrer Telekommunikation und auf freie Meinungsäußerung. Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung haben gerichtlicher Überprüfung bereits mehrfach nicht standgehalten. Voraussichtlich im Jahr 2012 wird auch der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verletzung der EU-Grundrechtecharta aufheben.
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