Mit ISIS scheint die Sicherheitsmaschine endlich wieder richtig Fahrt aufzunehmen, war ja auch schrecklich während des ganzen NSA-Skandals als die Grundrechts- und Täterschützer kurz mal Oberwasser zu bekommen schienen. Das ist jetzt vorbei.
In Berlin kommt endlich die KfZ-Kennzeichenüberwachung mit Scannern, die wahlweise fest verschraubt oder auch mobil einsetzbar sind. Da das Wort „anlasslos“ immer so schlimme Assoziationen mit dem Überwachungsstaat weckt, hat der Gesetzgeber eine schöne Sprachregelung gefunden „regelmäßig anlassbezogen“. Also immer. Da kann man schon ins Schwärmen geraten:
„Die Methode ist weniger personalaufwändig und auch bei widrigen Verhältnissen, wie dichtem Verkehr, hohen Geschwindigkeiten, ungünstiger Witterungslage oder Lichtverhältnisse, einsetzbar.“
In Australien geht man da noch einen Schritt mutiger ins Über-Orwellsche Zeitalter. Der australische Premier ließ verlauten:
„Bedauerlicherweise wird sich die heikle Balance zwischen Freiheit und Sicherheit für einige Zeit wohl verschieben müssen.“
Ja, bedauerlicherweise. Mit einem Anti-Terrorgesetz (Danke, ISIS!) will die Regierung künftig sogar Reisen in als „terroristisch“ definierte Gebiete unter Strafe stellen. Außerdem darf die Polizei im Land präventiv Menschen länger festhalten oder deren Bewegungsfreiheit einschränken. Australien, das seine Bundespolizei seit dem Jahr 2000 auf mehr als 7000 Beamte verdoppelt hat, ist auf einem guten Weg Vorreiter zu werden im Wettkampf um Platz eins der Sicherheitsdemokratien.
Wer jetzt Angst bekommt, dass Deutschland in diesem Wettkampf hinterherhinkt, dem sei versichert, dass dem nicht so ist. Das BKA hat umfangreiche Datenbanken der Deutschen angelegt, so sind alleine mehr als 1 Million als Drogenkonsumenten abgespeichert. 3500 führt das das BKA als linksmotivierte Straftäter, und ganze 10 als rechtsmotiviert, schreibt die Zeit.
Andere der 18 Kategorien sind „Prostitution“, „Landstreicher“, „Rocker“, „Ausbrecher“ sowie „Sexualtäter“. Außerdem werden die Hinweise „Ansteckungsgefahr“, „Bewaffnet“ und „Explosivstoffgefahr“ genannt.
Um als Bürger in diese Kategorisierung zu fallen, muss man nicht vorbestraft sein. Die Hinweise werden auch gespeichert, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Allein ein begründeter Anfangsverdacht genügt für die Einstufung als Drogenkonsument oder Prostituierte. Aus taktischen Gründen werden die Betroffenen nicht darüber informiert, unter welchen Hinweisen sie in der Datei geführt werden.
Und das Beste: das ist nur eine Datenbank des BKA. Ist gibt noch dutzende weitere beim Bundeskriminalamt, in denen die Bürgerinnen und Bürger im Dienste der Sicherheit und zu ihrer eigenen Sicherheit geführt werden!
Es geht voran.
Wenn sich die Leute dann sicher fühlen werden ist doch jedes Mittel recht,
denn mit Sicherheit werden Arbeitsplätze geschaffen
-hochqualifizierte und nicht so qualifizierte
-beide Gruppen werden Geld verdienen.
Und in mehr oder regelmässigen Abständen Mist bauen den mehr oder weniger qualifizierte Kräfte unter den Teppich kehren und andre wiederum es dort hervorholen und dann werden wiederum Arbeitsgruppen eingesetzt die Fehler analysieren undso weiter- ob das in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und sie zum Nachdenken und handeln anregt ?
Ganz grosses Fragezeichen. Solange das Bier so billig ist eher nicht!